Über uns

Die Teilnehmerstaaten des Wassenaar Arrangements sind:

Argentinien, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Indien, Irland, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mexiko, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, die Republik Korea, Rumänien, die Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, die Tschechische Republik, Türkiye, Ukraine, Ungarn, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika.

Das Wassenaar Arrangement (WA) wurde geschaffen, um einen Beitrag zur regionalen und internationalen Sicherheit und Stabilität zu leisten, indem Transparenz und ein verantwortungsvolleres Handlen bei Exporten von konventionellen Rüstungsgütern und Dual-Use-Gütern (Waren, Software und Technologie) gefördert und auf diese Weise destabilisierende Waffenanhäufungen verhindert werden. Die Teilnehmerstaaten versuchen, über ihre nationale Politik zu verhindern, dass Exporte dieser Güter zur Entwicklung oder zum Ausbau militärischer Fähigkeiten beitragen, die diesen Zielsetzungen zuwiderlaufen, und zur Unterstützung derartiger Fähigkeiten umgeleitet werden. Ziel des Wassenaar Arrangement ist es auch, den Erwerb dieser Güter durch Terroristen zu verhindern.

Die Teilnehmerstaaten führen für alle Güter, die in der Dual-Use-Güter-Liste (List of Dual-Use Goods and Technologies), und der Militärgüterliste (Munitions List) aufgeführt sind, Exportkontrollen durch, um nicht genehmigte Exporte oder Reexporte dieser Güter zu verhindern.

Um die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von Exportrisiken zu fördern, tauschen die Teilnehmerstaaten regelmäßig Informationen allgemeiner und spezifischer Art aus. Die Teilnehmerstaaten sind aufgefordert, halbjährlich ihre Genehmigungen für Exporte von Rüstungsgütern sowie Genehmigungen/Ablehnungen für Exporte bestimmter Dual-Use-Güter (Waren, Software und Technologie) an Bestimmungsziele außerhalb des Wassenaar Arrangement zu melden. In bestimmten Fällen gelten kürzere Meldefristen.

Zur Erfüllung der genannten Ziele des Wassenaar Arrangement haben sich die Teilnehmerstaaten unter anderem auf eine Reihe von Leitlinien, Elementen und Verfahren geeinigt, die als Entscheidungsgrundlage bei der Anwendung des nationalen Rechts und der nationalen Politik der Teilnehmerstaaten dienen.

Die Entscheidung, den Export eines Guts zu genehmigen oder abzulehnen, liegt in der alleinigen Verantwortung jedes Teilnehmerstaats. Alle Maßnahmen in Bezug auf das Wassenaar Arrangement werden im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Grundsätzen getroffen und nach nationalem Ermessen umgesetzt. Einzelheiten zur Exportkontrolle in den einzelnen Teilnehmerstaaten finden Sie unter Nationale Kontakte.

Vertreter der Teilnehmerstaaten kommen regelmäßig in Wien zu Treffen zusammen, wo das Wassenaar Arrangement seinen Hauptsitz und ein kleines Sekretariat errichtet hat.

Das Plenum des Wassenaar Arrangement ist das Entscheidungsgremium des WA. Es setzt sich aus Vertretern aller Teilnehmerstaaten zusammen und tritt in der Regel einmal im Jahr, üblicherweise im Dezember, zusammen. Der Vorsitz im Plenum rotiert jährlich zwischen den Teilnehmerstaaten. Alle Entscheidungen des Plenums werden einvernehmlich getroffen.

Das Plenum richtet Untergremien ein, die Empfehlungen für Entscheidungen des Plenums vorbereiten, und beruft Ad-hoc-Treffen zur Beratung über Fragen im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Wassenaar Arrangement ein. Die wichtigsten Untergremien des Wassenaar Arrangement sind derzeit: Die Allgemeine Arbeitsgruppe (General Working Group, GWG), die sich mit politischen Angelegenheit beschäftigt, und die Expertengruppe (Expert Group, EG), die sich mit Fragen im Zusammenhang mit den Listen kontrollierter Güter befasst. Einmal im Jahr findet ein Treffen der Genehmigungs- und Umsetzungsbehörden statt. (Licensing and Enforcement Officers Meeting, LEOM).

Die Wiener Kontaktstellen (Vienna Points of Contact, VPOC) werden zu regelmäßigen Sitzungen unter dem Plenarvorsitz einberufen, um den Informationsfluss zwischen den Treffen und die Kommunikation zwischen/unter den Teilnehmerstaaten und dem Sekretariat zu erleichtern. Der derzeitige Leiter des Sekretariats ist Botschafter Győrgy Molnár (Ungarn).

Überblick

Das Wassenaar Arrangement:

  • leistet einen Beitrag zu regionaler und internationaler Sicherheit und Stabilität
  • fördert Transparenz und verantwortungsvolleres Handeln bei Exporten von konventionellen Rüstungsgütern und Dual-Use-Gütern (Waren, Software und Technologie)
  • ergänzt und verstärkt die vorhandenen Exportkontrollregime für Massenvernichtungswaffen und ihre Trägersysteme
  • ist nicht gegen einen Staat oder eine Gruppe von Staaten gerichtet
  • nutzt Exportkontrollen als Mittel zur Bekämpfung von Terrorismus

Das Gründungsdokument des Wassenaar Arrangement sind die so genannten Ursprungselemente “Initial Elements”. Sie wurden 1996 aufgestellt und legen die Ziele und den Anwendungsbereich des Wassenaar Arrangement fest. Darüber hinaus beschreiben sie die Vorgehensweise im Rahmen des Wassenaar Arrangement in Bezug auf:

  • Kontrolllisten
  • Verfahren für den allgemeinen Informationsaustausch
  • Verfahren für den Austausch von Informationen über Rüstungsgüter
  • Verfahren für den Austausch von Informationen über Dual-Use-Güter (Waren, Software und Technologie)
  • Sitzungen und Verwaltung
  • Teilnahme
  • Vertraulichkeit

Arbeitsweise Des Wassenaar Arrangement

Die Teilnehmerstaaten des WA:

  • haben sich darauf geeignet, für Güter, die von der WA-Kontrollliste erfasst werden, nationale Exportkontrollen beizubehalten. Diese Kontrollen werden auf der Grundlage nationalen Rechts durchgeführt;
  • orientieren sich an vereinbarten Best Practices, Leitlinien und Elementen;
  • haben sich darauf geeinigt, Genehmigungen und Ablehnungen von Exporten bestimmter kontrollierter Güter an Bestimmungsziele außerhalb des Wassenaar Arrangement zu melden;
  • tauschen Informationen über sensible Dual-Use-Güter aus.

Die Kontrolllisten des Wassenaar Arrangement

Militärgüterliste

Beinhaltet insgesamt 22 Haupteinträge für Güter, die für militärische Zwecke konzipiert sind, einschließlich bestimmter Güter in Kategorien wie zum Beispiel:

  • Kleine & leichte Waffen (und dazugehörige Munition);
  • Panzer und andere militärische bewaffnete Fahrzeuge;
  • Gepanzerte Ausrüstung/Schutzausrüstung,
  • Flugzeuge und unbemannte Luftfahrzeuge, Flugzeugtriebwerke und zugehörige Ausrüstung (umfassende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Wassenaar Arrangement in der Militärgüterliste).

Liste für Dual-Use-Güter (Waren, Software und Technologie)

Allgemeine Technologie und Allgemeine Software-Anmerkung

Kategorie 1– Besondere Materialien und zugehörige Ausrüstung

Kategorie 2 – Werkstoffbearbeitung

Kategorie 3 – Elektronik

Kategorie 4 – Computer

Kategorie 5 – Teil 1 – Telekommunikation

Kategorie 5 – Teil 2 – Informationssicherheit

Kategorie 6 – Sensoren und Laser

Kategorie 7 – Navigation und Luftfahrtelektronik

Kategorie 8 – Marine

Kategorie 9 – Luft- und Raumfahrt und Antriebssysteme

Liste sensibler Güter (Sensitive List, SL)

Liste sehr sensibler Güter (Very Sensitive List, VSL)

Umfang der Meldungen
(Einzelheiten finden Sie in den Initial Elements – Abschnitte II/4, V und VI.)

Meldung von Rüstungsexporten

  • Kampfpanzer
  • Gepanzerte Kampffahrzeuge
  • Großkalibrige Artilleriesysteme
  • Militärflugzeuge / unbemannte Luftfahrzeuge
  • Kampfhubschrauber
  • Kriegsschiffe
  • Raketen oder Raketenträgersysteme
  • Kleine und leichte Waffen, einschließlich MANPADS

(wie in Anlage 3 der Initial Elements definiert)

Meldung von Genehmigungen/Ablehnungen in Bezug auf Exporte von Dual-Use-Gütern
Siehe:

  • Dual-Use-Güter-Liste: einschließlich der Liste der sensiblen Güter und der Liste der sehr sensiblen Güter – für meldepflichtige Güter;
  • Anhang 2 der Initial Elements – für den Inhalt der Meldung.

Ursprünge

Nach dem Ende des Kalten Krieges erkannten die Mitglieder des ehemaligen COCOM-Exportkontrollregimes, dass der Ost-West-Fokus des COCOM nicht länger die geeignete Grundlage für Exportkontrollen darstellte. Um die Risiken für die regionale und internationale Sicherheit und Stabilität im Zusammenhang mit der Verbreitung konventioneller Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter (Waren, Software und Technologie) zu begegnen, war es notwendig, eine neue Vereinbarung zu treffen. Dementsprechend einigten sich die Vertreter der 17 COCOM-Mitgliedstaaten am 16. November 1993 in Den Haag im Rahmen eines hochrangigen Treffens (High-Level Meeting, HLM) darauf, COCOM zu beenden und ein neues multilaterales Exportkontrollregime – vorübergehend als „Neues Forum“ bezeichnet – einzurichten.

Diese Entscheidung wurde auf einer weiteren HLM, die vom 29. bis 30. März 1994 in Wassenaar in den Niederlanden stattfand, bestätigt. COCOM wurde zum 31. März 1994 aufgelöst. Die Teilnehmerstaaten einigten sich darauf, die COCOM-Kontrolllisten weiterhin als Grundlage für die globalen Exportkontrollen auf nationaler Ebene bis zur Einrichtung des neuen Kontrollregimes zu verwenden. Zu diesem Zeitpunkt wurden die ehemaligen COCOM-Kooperationsländer, das heißt Österreich, Finnland, Irland, Neuseeland, Schweden und die Schweiz, als Teilnehmerstaaten in das „Neue Forum“ aufgenommen. Mit dem Ziel, so schnell wie möglich ein neues Kontrollregime einzurichten, wurden drei Arbeitsgruppen gebildet. Die Arbeitsgruppe 1 wurde beauftragt, Ziele, Regeln und Verfahren für das neue Regime zu entwickeln. Die Arbeitsgruppe 2 wurde mit der Erstellung einer Liste der zu kontrollierenden Güter und Technologien befasst, während die Arbeitsgruppe 3 mit der Lösung verwaltungstechnischer Fragen betraut wurde.

Die Russische Föderation, die Tschechische Republik, Ungarn, Polen und die Slowakische Republik wurden auf der HLM vom 11. bis 12. September 1995 in Wassenaar als Teilnehmerstaaten begrüßt. Nachdem dieser wichtige Meilenstein erreicht war, wurden die Arbeitsgruppen aufgefordert, ihre Arbeit zu beschleunigen.

Die Entscheidung, das Wassenaar Arrangement einzurichten, wurde am 19. Dezember 1995, wiederum in Wassenaar, getroffen. Dies wurde mit einer Erklärung im Friedenspalast in Den Haag bekannt gegeben. Zu diesem Zeitpunkt bestand auch Einigkeit darüber, das Sekretariat in Wien anzusiedeln und einen Hauptvorbereitungsausschuss einzusetzen, um die erste Plenarsitzung vorzubereiten.

Die erste Plenarsitzung des Wassenaar Arrangement fand vom 2. bis 3. April 1996 in Wien, Österreich statt. Argentinien, die Republik Korea und Rumänien wurden als weitere Gründungsmitglieder willkommen geheißen. Da nicht zu allen Fragen ein Konsens erreicht werden konnte, wurde die Sitzung unterbrochen, um mehr Zeit zur Lösung der noch offenen Fragen zu haben.

Am 11. und 12. Juli 1996 wurde die Plenarsitzung unter Beteiligung von Bulgarien und der Ukraine fortgesetzt, nun mit insgesamt 33 Gründungsmitgliedern. Es wurde ein abschließender Konsens über die „Initial Elements“, das dem WA zugrunde liegende Dokument, erzielt und festgelegt, dass die neuen Kontrolllisten angewendet werden und der Informationsaustausch ab dem 1. November 1996 erfolgen sollte. Die erste Plenarsitzung des nunmehr funktionsfähigen Wassenaar Arrangement fand am 12. und 13. Dezember 1996 in Wien statt.

 

 


1Coordinating Committee on Multilateral Export Controls

FAQ

Woher stammt die Bezeichnung „Wassenaar Arrangement“?

Der Name stammt von Wassenaar, einem Vorort von Den Haag in den Niederlanden, wo 1995 eine Einigung darüber erzielt wurde, eine neue Form der multilateralen Zusammenarbeit zu beginnen.

Wann wurde das Wassenaar Arrangement gegründet?

Das Wassenaar Arrangement hat im Jahr 1996 seine Arbeit aufgenommen, nachdem das Gründungsdokument (Initial Elements) im Juli 1996 durch das Plenum verabschiedet worden war.

Wie viele Teilnehmerstaaten gibt es?

Das Wassenaar Arrangement setzt sich derzeit aus 42 Ländern zusammen.

Wie werden Entscheidungen im Rahmen des Wassenaar Arrangement getroffen?

Alle Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen; Beratungen werden vertraulich behandelt.

Wie werden Bestimmungen zur Exportkontrolle im Rahmen des Wassenaar Arrangement umgesetzt?

Die Exportkontrollen werden durch die einzelnen Teilnehmerstaaten des Wassenaar Arrangement umgesetzt. Obwohl der Umfang der Exportkontrollen in den Teilnehmerstaaten durch die Listen des Wassenaar Arrangement bestimmt wird, ist ihre praktische Umsetzung von Land zu Land in Übereinstimmung mit den nationalen Verfahren unterschiedlich.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen nationalen Behörden durch Anklicken von “Nationale Kontakte

Wann finden die Treffen des Wassenaar Arrangement statt?

Das Entscheidungsgremium, das Plenum, tritt in der Regel einmal jährlich im Dezember zusammen. Die untergeordneten Gremien treten regelmäßig zusammen.

Wo befindet sich das Sekretariat des Wassenaar Arrangement?

Das Sekretariat befindet sich in Wien (Österreich). Die meisten Treffen des Wassenaar Arrangement finden im Sekretariat statt.

Was ist die Arbeitssprache des Wassenaar Arrangement?

Die Arbeitssprache des Wassenaar Arrangement ist Englisch; das Sekretariat stellt keine offiziellen Übersetzungen in andere Sprachen zur Verfügung.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen nationalen Behörden durch Anklicken von “Nationale Kontakte.

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Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen nationalen Behörden “(Nationale Kontakte)”.

Beschäftigung

Derzeit gibt es keine offenen Stellen.

Personal History Form (PDF)
Personal History Form (Word)

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